Sie haben eine Longchamp Abmahnung erhalten?
Wir helfen Ihnen weiter! Schnell und zuverlässig!
02131/4051650 / kanzlei@marken.legal
Außergerichtlich
Gerichtlich
Beratung
Bekannt aus:
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Sie haben eine Longchamp Abmahnung durch die KLAKA Rechtsanwälte erhalten?
Warum mahnt die Rechtsanwaltskanzlei KLAKA, Sie im Namen der Longchamp SAS ab?
Sie haben eine Longchamp Abmahnung der KLAKA Rechtsanwälte, im Auftrag der Longchamp SAS, über die widerrechtliche Nutzung der Luxusmarke Longchamp erhalten?
Es handelt sich in diesem Fall keineswegs um Betrug oder vermeintliche Abzocke, sondern um eine äußerst ernstzunehmende Anschuldigung, denn Ihnen wird vom Markeninhaber der Marke Longchamp, der Longchamp SAS, durch die Rechtsanwälte der Kanzlei KLAKA, vorgeworfen wettbewerbsrechtlich und vor allem markenrechtlich unzulässig bzw. rechtswidrig gehandelt zu haben.
Auf sämtlichen Plattformen im Internet stößt man auf eine Vielzahl von Plagiaten der Produkte der Marke Longchamp. In der Regel geht es um die Plagiate der Handtasche „Le Pliage“ oder „Le Pliage Cuir“.
Der Markeninhaber des Musters, die Longchamp SAS, mit Sitz in der 12 rue Saint-Florentin, 75001 Paris, Frankreich, hat die Kanzlei KLAKA Rechtsanwälte beauftragt, gegen diese Angebote von Plagiaten vorzugehen. Ganz konkret formuliert wird Ihnen also die Verletzung von Markenrechten der eingetragenen Marke Longchamp, des Inhabers Longchamp SAS vorgeworfen.
Der Inhaber der Markenrechte, die Longchamp SAS, fordert demnach also die sofortige Unterlassung aller von Ihnen dargestellten Angebote, bekräftigt und gesichert durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, sowie die Übernahme der damit verbundenen anwalterichen Kosten und einer Auskunft bezüglich des vollen Umfangs der Handlungen im Sinne der Verletzung der Markenrechte der Longchamp SAS. Kontaktieren Sie uns hier..
Longchamp Abmahnung / Aufgrund der Markenrechtsverletzung der Marke Longchamp, erhalten. Wieso genau? Gegen welchen Punkt des Markenrechts habe ich verstoßen?
Im Rahmen einer Markenrechtsverletzung kann grundsätzlich der Verkäufer nur dann in Anspruch genommen und beschuldigt werden, wenn er geschäftsmäßig im hinsichtlich der genannten Produkte, welche unter die Klassifizierung der eingetragenen Marken von Burberry fallen, tätig ist.
Denn grundsätzlich können Privatverkäufer oder Privatpersonen in einem solchen Fall keine Markenrechtsverletzung begehen.
Auch Gewerbetreibende dürfen Longchamp-Produkte verkaufen. Dies jedoch nur mit Zustimmung des Rechteinhabers der Marke, in diesem Fall der Longchamp SAS, außer, die Markenrechte sind bereits erschöpft.
Somit darf grundlegender Natur zunächst jedermann originale Produkte verkaufen, die er rechtmäßig erworben hat.
Inhalt dieser Longchamp Abmahnungen ist der Vorwurf des Vertreibens von Plagiaten. Diese Fälschungen von Longchamp-Mustern lassen sich besonders häufig im Bereich der Schals und anderen Accessoires finden.
Ziel dieser Longchamp Abmahnungen sind jedoch in den meisten Fällen nicht die Hersteller dieser Plagiate, sondern kleinere Einzelhändler aus dem Onlinehandel.
Wer also ein solches Produkt verkauft, verletzt die Markenrechte der Firma Longchamp SAS. Gleiches gilt für das aktive Betreiben von Werbung mit dem Namen Longchamp für oder in Kombination mit Produkten, die nachweislich von diesem Hersteller stammen. Unerheblich ist dabei, wenn die gefälschten Muster nicht genau mit dem Original übereinstimmen, eine bloße Ähnlichkeit, die eine Imitation vermuten lässt, genügt bereits für den Vorwurf der Markenrechtsverletzung.
Im Markenrecht geht es um die Verwechslungsgefahr. Das bedeutet im Detail, dass auch zum Verwechseln ähnlich erscheinende Accessoires die Markenrechte der Marke Longchamp, der Longchamp SAS, verletzen können.
Longchamp Abmahnung / Was verlangt Longchamp in den Abmahnungen? Mit was muss ich rechnen?
Im Grunde genommen wird die Longchamp SAS von Ihnen alles verlangen was hinsichtlich einer Markenrechtsverletzung zu fordern ist. Dies umfasst folgendes:
- Vollständige Beseitigung des angezeigten Angebots.
- Eine Unterlassung des Verkaufs mit Hilfe einer Unterlassungserklärung.
- Auskunft über Herkunft der Schal durch einen Auskunftsanspruch.
- Herausgabe der Plagiate, zwecks der vollständigen Vernichtung dieser Güter.
- Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs der Firma Longchamp SAS.
- Kosten der Abmahnung, in der Regel aus einem Streitwert von 150.000 €, 200.000 € oder in manchen Fällen sogar 250.000 €.
Muss ich nun eine Unterlassungserklärung abgeben, eine Auskunft erteilen, alle meine von dieser Anzeige betroffenen Waren an Longchamp übersenden und einen hohen Betrag an die KLAKA Rechtsanwälte überweisen?
Um die berechtigten Ansprüche, welche die Longchamp SAS, Ihnen gegenüber durch die KLAKA Rechtsanwälte angezeigt wird, zu beurteilen, muss dies zunächst über einen im Wettbewerbs- und Markenrecht versierten Rechtsanwalt, bestenfalls ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, geprüft werden ob überhaupt eine Markenrechtsverletzung vorliegt.
Wir raten dringend davon ab in einem solchen Fall selbst tätig zu werden, denn im Markenrecht ist es für einen Laien nahezu unmöglich gegen die gegnerischen Experten und Rechtsanwälte, mit denen Sie sich konfrontiert sehen müssen, ein derartiges Verfahren zu Ihren Gunsten zu entscheiden. Lassen Sie sich von uns, Experten im Markenrecht, gewinnbringend vertreten. Kontaktieren Sie uns hier..
Im Ergebnis sind hierfür also 5 Prüfschritte für den Rechtsanwalt notwendig:
- Zeichenähnlichkeit
- Warenähnlichkeit
- Nutzung des Zeichens im geschäftlichen Verkehr
- Markenmäßige Nutzung
- Markenrechtliche Ausnahmen
Longchamp Abmahnung / Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung und warum ist diese zwingend notwendig?
Einfach sämtliche Angebote zu löschen, die von der Longchamp Abmahnung der Firma Longchamp SAS, der Markenrechtsverletzung betroffen sind, genügt leider nicht. Denn der Inhaber der Markenrechte will in diesem Fall absolut sicher sein, dass sich eine derartige Verletzung seiner Markenrechte nicht wiederholt. Dies kann mit Sicherheit nur durch eine strafgesicherte, lebenslang gültige Unterlassungserklärung gewährleistet werden.
Zudem kann eine Wiederholungsgefahr des Sachverhalts nicht ausgeschlossen werden wenn Sie ohne Vertragsstrafe eine Unterlassung der markenverletzenden Handlungen versprechen.
In vielen Fällen ist es möglich an den Unterlassungserklärungen der Rechteinhaber, in diesem Fall der Longchamp SAS, bereits vorab relevante Formulierungsinhalte zu Gunsten des Verletzers der Markenrechte zu ändern. Diese modifizierte Unterlassungserklärung kann dabei helfen, dass der Verletzer des Markenrechts nicht von vornherein immens hohe Geldstrafen zu erwarten hat. Ein versierter Anwalt kann Ihnen demnach allein zu Beginn der Verteidigung sehr viel Geld einsparen!
Lassen Sie sich von Robert Meyen, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, beraten und verteidigen. Kontaktieren Sie uns hier..
Longchamp Abmahnung / Auskunft und Rechtsanwaltskosten
Einer der wichtigsten Bestandteile einer Longchamp Abmahnung, der Firma Longchamp SAS, ist der Auskunftsanspruch den der Markenrechtsinhaber dem Verletzer des Markenrechts gegenüber stellt. In diesem Fall hat der Verletzer der Markenrechte sämtliche Dokumente und Daten bezüglich der Verkäufe der betroffenen Waren offenzulegen. Von der Rechnung, der Anzahl der Verkäufe, über eine Einnahmen-Überschussrechnung bis hin zur Herausgabe des damit verbundenen Gewinns.
Zudem ist der Verletzer der Markenrechte in der Regel dazu verpflichtet offen zu legen woher diese Plagiate ursprünglich stammen. Hier ist allerdings Vorsicht geboten, da im Zweifel die gegnerische Seite eine Klage auf Auskunft einreichen kann, welche des Beklagten, den Verletzer des Markenrechts, schnell weit mehr als 5.000 € kosten kann.
Ebenso müssen selbstredend die Kosten der Rechtsanwälte getragen werden, welche bei einem Streitwert von 150.000 €, 200.000 €, bis hin zu 250.000 €, der meistens aufgrund der nachgewiesenen Bekanntheit der Marke Longchamp nicht verhandelbar ist, empfindlich hoch sind.
Wir beraten Sie und übernehmen gerne die Abwehr Ihrer Longchamp Abmahnung gegen die Longchamp SAS & KLAKA Rechtsanwälte
Sollten Sie von einer Longchamp Abmahnung der KLAKA Rechtsanwälte betroffen sein rufen Sie uns an und wir leiten alle nötigen Schritte für Sie ein. Gewissenhaftes Vorgehen ist in diesem Fall die Devise. Schnelles Erfüllen der Ansprüche der Gegenseite kann zu deutlich geringeren Kosten und einem für den Beklagten besseren Endergebnis führen.
Fachfremdes argumentieren bringt Sie hier nicht weiter! Sie werden sich mit hoher Wahrscheinlichkeit in einem sehr kostenintensiven Prozess vor Gericht wiederfinden, der Sie schnell weit mehr als 10.000 € kosten wird.
Das erste Ziel bei der Abwehr einer solchen Longchamp Abmahnung, der Longchamp SAS und deren KLAKA Rechtsanwälten, ist demnach eine schnellstmögliche Abgabe einer veränderten Unterlassungserklärung. Dies hat aller höchste Prioriät!
Gerne vertreten wir Sie bundesweit in dieser Sache gegen die Kanzlei KLAKA Rechtsanwälte. Rufen Sie uns für eine Erstberatung an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Über uns
Rechtsanwalt Robert Meyen & Rechtsanwaltsfachangestellte Nina Bender
Wir bieten Beratung vom Fachanwalt im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes (Markenrecht, Designrecht und Wettbewerbsrecht) und im Medienrecht (Internetrecht, Urheberrecht, Presserecht und Persönlichkeitsrecht) effizient und lösungsorientert. Wir klären Sie umfangreich und in verständlichen Worten über Chancen und Risiken Ihrer Rechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung auf. Für Ihre Fragen stehen wir selbstverständlich zur Verfügung. Unsere Kosten sind fair und transparent. Mehr über uns erfahren…